Entsprechenserklärung
Die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sind auf die Verhältnisse einer Aktiengesellschaft zugeschnitten. Soweit diese Empfehlungen bei der AG & Co. KGaA aufgrund rechtsformspezifischer Besonderheiten funktional die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Organe betreffen, wendet Dräger die Empfehlungen sinngemäß auf die Drägerwerk Verwaltungs AG an.
Die persönlich haftende Gesellschafterin, vertreten durch ihren Vorstand, und der Aufsichtsrat erklären, dass die Drägerwerk AG & Co. KGaA den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 seit der Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung am
15. Dezember 2010 entsprochen hat und entsprechen wird. Dies gilt vorbehaltlich der nachfolgend aufgeführten Ausnahme:
Bei der Besetzung des Vorstandes lässt sich der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin ausschließlich von der Qualifikation der zur Verfügung stehenden Personen leiten. Insoweit entspricht der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht der Empfehlung in Ziffer 5.1.2. Satz 2 des Kodexes.
Lübeck, im Dezember 2011