Vergütung des Aufsichtsrats

Nach § 21 Abs. 1 der Satzung der Drägerwerk AG & Co. KGaA erhält jedes Aufsichtsratsmitglied neben dem Ersatz seiner Auslagen eine jährliche Vergütung, die sich aus einem Fixbetrag von 20.000,00 EUR (2010: 10.000,00 EUR) und einem variablen Vergütungsbestandteil von 0,015 % der unternehmensbezogenen Kennziffer „Dräger Value Added“ (2010: 0,03 % vom Konzernjahresüberschuss) zusammensetzt. Der variable Vergütungsanteil ist auf höchstens 20.000 EUR begrenzt. Für das Geschäftsjahr 2011 betrug die variable Komponente 20.000 EUR (2010: 31.500,00 EUR).

Nach § 21 Abs. 2 der Satzung der Drägerwerk AG & Co. KGaA erfolgt die Verteilung der Vergütung auf die Mitglieder des Aufsichtsrats nach folgenden Grundsätzen: Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält den dreifachen Betrag (2010: den dreifachen), der stellvertretende Vorsitzende den eineinhalbfachen Betrag (2010: den eineinhalbfachen). Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten eine zusätzliche jährliche Festvergütung von 10.000,00 EUR (2010: 5.000 EUR), der Vorsitzende des Prüfungsausschusses 20.000,00 EUR (2010: 10.000 EUR). Mitglieder des Nominierungsausschusses erhalten keine zusätzliche Vergütung. Ab dem Geschäftsjahr 2009 werden dem Aufsichtsrat keine Sitzungsgelder erstattet.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden unter Beachtung des Selbstbehalts in eine von der Gesellschaft abzuschließende D&O-Versicherung einbezogen. Die Prämie für eine Vermögensschadens-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung ist nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht Entgeltbestandteil der Aufsichtsratsvergütung. Der Selbstbehalt für jedes Aufsichtsratsmitglied ist auf das Eineinhalbfache der fixen Jahresvergütung festgelegt.

Im Geschäftsjahr 2011 erhielten die sechs Mitglieder des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Drägerwerk Verwaltungs AG, eine Gesamtvergütung von 135 Tsd. EUR (2010: 135 Tsd. EUR). Zusätzlich erhalten die Aufsichtsratsmitglieder jährlich Auslagenpauschalen in Höhe von insgesamt 55 Tsd. EUR (2010: 55 Tsd. EUR). Vergütungen an Aufsichtsräte von verbundenen Unternehmen wurden nicht gezahlt.

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